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Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung können Sie grundsätzlich zwischen einem
  • Reihengrab
  • Einzelgrab
  • Familien
  • Wahlgrab
entscheiden.
 
Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsordnung bestimmt werden. Dies ist bei einem Reihengrab nicht möglich. Die Grabstelle wird vom Friedhof vergeben.
 
Da  Nutzungsrecht  an   einer   Wahlgrabstelle  ist  auf einen   be­stimmten Zeitraum  begrenzt,  kann jedoch  verlängert werden, In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn z.B. in einem Wahlgrab eine weitere Bestattung erfolgen soll und die Ruhefrist unter 25 Jahre liegt. Erforderlich wird dann der Nacherwerb für alle Grabstätten dieser Grabeinheit auf mindestens 25 Jahre Ruhefrist. 
 
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
 
Für mehr Informationen können  Sie jedezeit bei uns im Bestattungsinstitut vorbei kommen oder sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie jederzeit gerne und unverbindlich.

Aktualisiert (Dienstag, den 25. August 2009 um 12:59 Uhr)